Barrierefreiheitserklärung
Der Fotoklub Hartkirchen ist bemüht, seine Website fotoklub-hartkirchen.at für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – zugänglich zu machen. Als privater Verein unterliegen wir nicht dem Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG); wir orientieren uns dennoch freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Umgesetzte Maßnahmen
- Schriftgrößen-Umschalter: Die Textgröße kann über das Bedienelement auf jeder Seite in zwei Stufen (bis 130 %) vergrößert werden. Die Einstellung bleibt gespeichert.
- Kontrast: Das Farbschema (helle Schrift auf dunklem Grund, goldene Akzente) ist auf gute Lesbarkeit ausgelegt.
- Tastaturbedienung: Die Website ist mit der Tastatur bedienbar; ein „Zum Inhalt springen“-Link ermöglicht das direkte Anspringen des Seiteninhalts.
- Alternativtexte: Bilder – einschließlich der Fotos in den Galerien – sind mit Alternativtexten (Bildtitel und Fotograf/in) versehen.
- Struktur: Semantische Überschriftenhierarchie, Landmarken (Header, Navigation, Footer) und beschriftete Bedienelemente unterstützen Screenreader.
- Responsive Darstellung: Inhalte passen sich an alle Bildschirmgrößen an; Vergrößerung per Browser-Zoom ist ohne Funktionsverlust möglich.
- Schriften & Datenschutz: Schriftarten werden lokal geladen; es gibt keine blinkenden oder automatisch bewegten Inhalte.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den WCAG 2.1 (Stufe AA) teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Von Mitgliedern hochgeladene Fotos können im Einzelfall keine oder nur allgemeine Bildbeschreibungen haben.
- Eingebundene Dokumente (z. B. PDF-Dateien) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Wir arbeiten laufend daran, diese Punkte zu verbessern.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf dieser Website aufgefallen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung:
Fotoklub Hartkirchen
E-Mail: kontakt@fotoklub-hartkirchen.at
Wir bemühen uns, Anfragen rasch zu beantworten und gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, aufgrund einer Behinderung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) diskriminiert worden zu sein, besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens beim Sozialministeriumservice (www.sozialministeriumservice.at).
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.